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Ultraschalltherapie

Ultraschall wird in der Physiotherapie als therapeutische Maßnahme & nicht zu Erstellung von Diagnosen genutzt. Die Anwendung erfolgt über einen Schallkopf, welcher kreisend über das betroffene Gebiet (Gelenk, Muskulatur, Sehne, …) geführt wird. Um eine Kopplung zwischen Gewebe & Schallkopf herzustellen, muss ein Kontaktgel aufgetragen werden.

Die Ultraschallwellen erzeugen einen Druckwechsel im Gewebe (mechanische Vibrationswirkung) & werden zum Teil in Reibungsenergie (thermische Wärmewirkung) umgewandelt. Sie wirken durchblutungsfördernd, muskelentspannend, schmerzlindernd & lösen Verklebungen. Außerdem regen sie die Geweberegeneration & die Knochenbruchheilung an.

Anstelle des Kontaktgels kann eine kopplungsfähige Salbe (z.B. Voltaren - Emulgel, Mobilat - Gel, Kytta - Gel u.ä.) aufgetragen werden. Durch die Behandlung mit dem Ultraschall dringen die Wirkstoffe der Salbe tiefer in das Gewebe ein & können so eine größere Wirkung erreichen. Hier spricht man von der Phonophorese.

unterstützen die Selbstheilung des Gewebes bei verschiedenen Erkrankungen des Bewegungsapparates, Entzündungen, Knochenbrüchen oder nach Operationen.

. Die Eindringtiefe und Wärmewirkung der Ultraschallwellen sind frequenzabhängig und individuell festzulegen.

 

Die schonende Behandlung mittels Schallwellen ist nahezu frei von Nebenwirkungen & gilt daher als bewährte Maßnahme der konservativen Therapie.

Wann kann die Ultraschalltherapie zur Anwendung kommen? Indikationen:

 

  • Krankheitsbilder, bei denen eine intensive Wärmetherapie erwünscht ist

  • degenerative Gelenkerkrankungen (z.B. Arthrosen)

  • degenerative Wirbelsäulenerkrankungen

  • Tennisellenbogen, Golferellenbogen (= Epikondylopathien)

  • Schmerzen in der Schulter

  • Nervenreizung & -entzündung (z.B. Karpaltunnelsyndrom)

  • rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew

  • Verstauchungen, Muskelzerrungen, Prellungen, Hämatome (Blutergüsse), Schwellungen

  • Sehnenreizungen (z.B. Entzündung der Achillessehne)

  • Muskelverspannungen, schmerzhafte Muskelverhärtungen

  • verzögerte Knochenbruchheilung

  • schmerzhafte und verklebte Narben

 

Wann sollte die Ultraschallbehandlung nicht zum Einsatz kommen? Kontraindikationen:

 

  • Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie, gerinnunshemmende Medikamente wie Heparin oder Marcumar)

  • Gefäßerkrankungen (Varizen, Thrombosen)

  • Metastasen & Tumore

  • strahlentherapeutisch behandelte Patienten

  • akut fiebrige Erkrankungen

  • sowie die Anwendung über Gelenkersatz

 

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